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Sicherheitsunterweisung Gebäudereinigung: Pflichtinhalte, Dokumentation und Praxis-Tipps

Alexis Bethke-Pittadakis2026-05-258 Min. Lesezeit

Wie oft muss eine Sicherheitsunterweisung in der Gebäudereinigung stattfinden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit bei jeder neuen Person. Grundlage sind § 12 ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1. Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, und das ist in der Gebäudereinigung praktisch jede Reinigungskraft, muss vor dem ersten Einsatz und danach jährlich unterwiesen werden. Die Unterweisung ist zu dokumentieren: ohne Nachweis gilt sie gegenüber der Berufsgenossenschaft als nicht erfolgt. Das Gewerbeaufsichtsamt kann Bußgelder bis 25.000 € verhängen. Stand: August 2026.

Warum Sicherheitsunterweisungen kein "Nice-to-have" sind

Ein Reinigungsmitarbeiter kippt unverdünnten Sanitärreiniger in einen Eimer mit Chlorreiniger. Die Reaktion: Chlorgas. Zwei Kollegen im Krankenhaus, das Objekt wird evakuiert. Passiert? Ja, regelmäßig.

Ein anderer Mitarbeiter rutscht auf nassem Boden aus, den er gerade selbst gewischt hat. Kein Warnschild aufgestellt. Kreuzbandriss. 6 Wochen arbeitsunfähig. Die Berufsgenossenschaft fragt: "Wurde der Mitarbeiter unterwiesen?" Die Antwort: "Ja, mündlich, am ersten Tag." Nachweis? Keiner.

Sicherheitsunterweisungen sind keine Bürokratie. Sie sind der Unterschied zwischen einem Arbeitsunfall und einem vermeidbaren Arbeitsunfall. Und sie sind der Unterschied zwischen einer Berufsgenossenschaft, die zahlt, und einem Unternehmer, der persönlich haftet.

Rechtliche Grundlagen

Drei Gesetze und Verordnungen regeln die Unterweisungspflicht:

ArbSchG § 12, Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen. Die Unterweisung muss:

  • An die Gefährdungssituation angepasst sein
  • Bei der Einstellung erfolgen
  • Bei Veränderungen im Aufgabenbereich wiederholt werden
  • Regelmäßig aufgefrischt werden
  • DGUV Vorschrift 1, Berufsgenossenschaft

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung konkretisiert: Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Bei besonderen Gefährdungen (und die hat die Gebäudereinigung reichlich) auch häufiger.

    GefStoffV, Gefahrstoffverordnung

    Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, muss vor Aufnahme der Tätigkeit und dann mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. In der Gebäudereinigung arbeitet praktisch jeder Mitarbeiter mit Gefahrstoffen, Sanitärreiniger, Grundreiniger, Desinfektionsmittel.

    Wann muss unterwiesen werden?

    AnlassPflicht?Beispiel

    |---|---|---|

    Vor dem ersten ArbeitstagJa, zwingendNeuer Mitarbeiter, Aushilfe, Praktikant
    Bei Versetzung/neuem ObjektJaMitarbeiter wechselt von Büro zu Krankenhaus
    Bei neuen ArbeitsmittelnJaNeue Scheuersaugmaschine angeschafft
    Bei neuen ReinigungsmittelnJaWechsel des Sanitärreiniger-Lieferanten
    Mindestens 1x pro JahrJa, zwingendWiederholungsunterweisung
    Nach einem ArbeitsunfallJaAuch nach Beinahe-Unfällen empfohlen
    Bei besonderen GefährdungenSituationsabhängigBaustellenreinigung, Höhenarbeiten

    Praxis-Tipp: Planen Sie die jährliche Unterweisung im Januar. Dann ist es erledigt und Sie haben für das ganze Jahr Ruhe. Neue Mitarbeiter werden sofort bei Einstellung unterwiesen, und das sind in der Gebäudereinigung viele. Wie viele Arbeitsverträge da zusammenkommen, haben wir in unserem Artikel zu Arbeitsverträgen durchgerechnet.

    Die 7 Pflichtinhalte einer Sicherheitsunterweisung

    1. Gefahrstoffe und Reinigungsmittel

    Das Thema Nummer eins in der Gebäudereinigung. Reinigungsmittel sind Chemikalien, manche harmlos, manche gefährlich, manche in Kombination tödlich.

    Was unterwiesen werden muss:

  • Welche Reinigungsmittel werden eingesetzt? (Produktnamen + Gefahrensymbole)
  • Wie werden sie richtig dosiert? (Unverdünnt ≠ besser)
  • Was darf niemals gemischt werden? (Säure + Chlor = Chlorgas)
  • Wo stehen die Sicherheitsdatenblätter? (Müssen am Arbeitsplatz zugänglich sein)
  • Was tun bei Hautkontakt, Augenkontakt, Verschlucken?
  • Praxis-Hinweis: Sicherheitsdatenblätter müssen für jedes Reinigungsmittel vorliegen. Sie kommen vom Hersteller und beschreiben Gefahren, Schutzmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Viele Reinigungsfirmen haben die Datenblätter, aber nicht am Einsatzort. Das reicht nicht.

    2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

    Mindestausstattung in der Gebäudereinigung:

    PSAWann?Typ

    |---|---|---|

    SchutzhandschuheImmer bei Nassreinigung und ChemieNitril, chemikalienbeständig
    SchutzbrilleBei Sprühvorgängen, UmfüllenSeitenschutz
    Rutschfeste SchuheImmerMindestens S1, besser S2
    GehörschutzBei lauten Maschinen (>80 dB)Stöpsel oder Kapsel
    AtemschutzBei Grundreinigung, starken ChemikalienFFP2 oder höher

    Wichtig: Die PSA muss vom Arbeitgeber kostenlos gestellt werden. "Bring deine eigenen Handschuhe mit" ist nicht zulässig.

    3. Maschinen und Geräte

    Reinigungsmaschinen sind keine Spielzeuge. Einweisung ist Pflicht bei:

  • Scheuersaugmaschinen:: Unfallrisiko durch nassen Boden, Kabelführung, Batterie-Ladung
  • Hochdruckreiniger:: Verletzungsgefahr durch Wasserdruck (bis 200 bar)
  • Einscheibenmaschinen:: Rückschlaggefahr, besonders bei Grundreinigung
  • Dampfreiniger:: Verbrühungsgefahr
  • Staubsauger (Industriemodelle):: Elektrische Sicherheit
  • Für jede Maschine muss dokumentiert sein, wer wann eingewiesen wurde. Neue Mitarbeiter dürfen Maschinen erst nach Einweisung benutzen.

    4. Ergonomie: Heben, Tragen, Wischen

    Reinigung ist körperliche Arbeit. Die häufigsten gesundheitlichen Probleme: Rücken, Knie, Schulter, Handgelenk. Unterwiesen werden muss:

  • Richtig heben:: Aus den Knien, nicht aus dem Rücken. Wassereimer (10 Liter = 10 kg!) nicht mit gestrecktem Arm tragen
  • Richtig wischen:: Wischbewegung aus dem ganzen Körper, nicht nur aus dem Handgelenk. Achtförmige Bewegung
  • Arbeitshöhe:: Stiel-Länge anpassen, nicht gebückt arbeiten
  • Pausen:: Regelmäßig Belastung wechseln (nicht 4 Stunden nur wischen)
  • 5. Verhalten im Kundenobjekt

    Dieser Punkt wird oft vergessen, dabei ist er branchenspezifisch extrem wichtig:

  • Schlüsselverantwortung:: Schlüssel nie verleihen, nicht kopieren, bei Verlust sofort melden
  • Datenschutz:: Keine Dokumente auf Schreibtischen lesen, keine Fotos vom Objekt machen, keine Information über das Objekt an Dritte
  • Wertgegenstände:: Fundsachen melden, nie mitnehmen. Auch nicht "nur kurz anschauen"
  • Alarmanlage:: Bedienung kennen, Code nicht weitergeben
  • Notrufnummern:: Aushang am Arbeitsplatz mit Notrufnummern und Ansprechpartner
  • 6. Erste Hilfe und Notfälle

  • Wo ist der Erste-Hilfe-Kasten?
  • Wer sind die Ersthelfer? (Auch Ersthelfer des Kundenobjekts!)
  • Wie wird ein Notruf abgesetzt? (5 W: Wo? Was? Wie viele? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen)
  • Wo sind Fluchtwege und Sammelplatz?
  • Was tun bei Feuer? (Feuerlöscher-Standorte, Brandschutzordnung des Objekts)
  • Achtung: Die Reinigungskraft arbeitet oft allein im Objekt, abends oder nachts. Dann ist Erste Hilfe besonders kritisch, weil kein Kollege vor Ort ist. Allein-Arbeit muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

    7. Hygiene, besonders in sensiblen Objekten

    Für Reinigungskräfte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und Lebensmittelbetrieben gelten verschärfte Hygieneanforderungen:

  • Händedesinfektion:: Wann, wie, wie lange? (30 Sekunden, alle 6 Schritte)
  • Farbcodierung:: Rote Tücher nur für WC, blaue nur für Büro, nie durcheinander
  • Entsorgung:: Medizinischer Abfall (gelber Sack) vs. normaler Müll
  • Infektionsschutz:: Was tun bei Kontakt mit Blut, Erbrochenem, infektiösem Material?
  • Schutzkleidung:: In manchen Bereichen: Kittel, Überschuhe, Haarschutz
  • Dokumentationspflicht: Was Sie aufbewahren müssen

    Die Unterweisung zählt nur, wenn sie dokumentiert ist. Ohne Dokumentation hat sie für die Berufsgenossenschaft nicht stattgefunden.

    Pflichtangaben in der Dokumentation:

    ElementBeispiel

    |---|---|

    Datum der Unterweisung15.01.2026
    Uhrzeit und Dauer09:00–10:30 Uhr (90 Min.)
    Themen/InhalteGefahrstoffe, PSA, Ergonomie
    Name des UnterweisendenMax Mustermann, Objektleiter
    Teilnehmerliste mit UnterschriftJeder Teilnehmer unterschreibt einzeln
    Verwendete MaterialienSicherheitsdatenblätter Nr. 1-5, Betriebsanweisung Scheuersaugmaschine

    Aufbewahrungsfrist: Mindestens 2 Jahre, empfohlen: gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses + 3 Jahre.

    Sprachbarrieren: Das größte Praxisproblem

    Seien wir ehrlich: In der Gebäudereinigung arbeiten viele Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Arabisch, Türkisch, Rumänisch, Polnisch, Ukrainisch, die Realität auf den Objekten ist mehrsprachig.

    Das ArbSchG sagt: Die Unterweisung muss verständlich sein. Wenn der Mitarbeiter kein Deutsch spricht, reicht eine deutschsprachige Unterweisung nicht aus.

    Praktische Lösungen:

    1.Unterweisung in Muttersprache:: Ideal, aber selten machbar. Braucht muttersprachliche Vorgesetzte oder Dolmetscher
    2.Visuelle Unterweisung mit Bildern und Piktogrammen:: GHS-Gefahrensymbole sind international verständlich. Fotoserien "so richtig, so falsch" funktionieren sprachunabhängig
    3.Videos:: Einmal produziert, beliebig oft verwendbar. Können mit Untertiteln in verschiedenen Sprachen versehen werden
    4.Einfache Sprache:: Kurze Sätze, kein Fachjargon, Kernaussagen wiederholen
    5.Verständniskontrolle:: Am Ende der Unterweisung: Hat der Mitarbeiter verstanden? Nicht durch Nachfragen ("Haben Sie verstanden?" → immer "Ja"), sondern durch praktische Demonstration

    Digitale Unterweisung: Wie Sie den Prozess automatisieren

    In einer Reinigungsfirma mit 80 Mitarbeitern und 15 Neuzugängen pro Woche (ja, so hoch ist die Fluktuation) wird die Unterweisung zum Vollzeitjob.

    Was digital funktioniert:

  • Video-Unterweisungen:: Standardthemen als kurze Videos (5-10 Min. pro Thema), abrufbar auf dem Smartphone
  • Digitale Unterschrift:: Teilnehmer bestätigen die Unterweisung per App
  • Automatische Erinnerungen:: System erinnert an fällige Jahresunterweisungen
  • Sprachversionen:: Videos in den häufigsten Sprachen der Belegschaft
  • Was NICHT digital funktionieren darf:

  • Die Erstunterweisung muss persönlich erfolgen. Ein Video allein reicht nicht
  • Maschineneinweisungen: müssen praktisch sein, am Gerät, nicht am Bildschirm
  • Fragen müssen beantwortet werden: , keine reine Einweg-Kommunikation
  • Wie Sie den gesamten Onboarding-Prozess, von Arbeitsvertrag über Unterweisung bis zur Einsatzplanung, automatisieren, beschreiben wir in unserem Artikel zu Arbeitsverträgen automatisieren.

    FAQ: Die 3 häufigsten Fragen

    Wer darf unterweisen?

    Der Arbeitgeber selbst, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder eine vom Arbeitgeber beauftragte zuverlässige Person, z.B. ein Objektleiter oder Vorarbeiter. Wichtig: Der Unterweisende muss selbst fachkundig sein und die Inhalte beherrschen.

    Was passiert, wenn ich nicht unterweise?

    Bei einem Arbeitsunfall ohne dokumentierte Unterweisung:

  • Die Berufsgenossenschaft nimmt den Arbeitgeber in Regress (Kosten für Behandlung + Rente)
  • Das Gewerbeaufsichtsamt kann ein Bußgeld verhängen (bis 25.000 €)
  • Bei schweren Unfällen: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Geschäftsführer persönlich
  • Muss die Unterweisung mündlich sein?

    Die Erstunterweisung: ja, persönlich mit Möglichkeit für Rückfragen. Wiederholungsunterweisungen können teilweise digital erfolgen (Video + Quiz), aber der persönliche Anteil sollte nicht komplett entfallen. Die DGUV empfiehlt einen Mix aus digitalem Grundlagenteil und persönlichem Praxisteil.

    Checkliste: Sicherheitsunterweisung Gebäudereinigung

    Nutzen Sie diese Checkliste als Basis für Ihre eigene Unterweisung:

  • [ ] Gefahrstoffe: Alle eingesetzten Reinigungsmittel besprochen
  • [ ] Sicherheitsdatenblätter: Am Einsatzort zugänglich
  • [ ] PSA: Bereitgestellt und Verwendung erklärt
  • [ ] Maschinen: Einweisung für jedes Gerät
  • [ ] Ergonomie: Heben, Tragen, Wischen demonstriert
  • [ ] Kundenobjekt: Schlüssel, Datenschutz, Wertgegenstände
  • [ ] Erste Hilfe: Standort Erste-Hilfe-Kasten, Notrufnummern
  • [ ] Fluchtwege: Bekannt und begehbar
  • [ ] Hygiene: Farbcodierung, Handdesinfektion (falls relevant)
  • [ ] Dokumentation: Datum, Inhalte, Teilnehmer, Unterschriften
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