Nebenkosten-Rechner : Verteilerschlüssel berechnen
Berechnen Sie den Anteil einer Kostenposition an einer Wohnung, nach Wohnfläche, Verbrauch, Personenzahl oder Wohneinheiten. Transparent gerechnet, sofort und kostenlos.
Gesetzlicher Standard für die meisten Betriebskosten, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.
z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr oder Gartenpflege fürs ganze Haus.
70 qm ÷ 700 qm × 3.000,00 € = 300,00 €
Vereinfachte Berechnung, ersetzt keine rechtssichere Abrechnung. Der Rechner verteilt eine einzelne Kostenposition nach dem gewählten Schlüssel und liefert einen Richtwert. Heizkosten unterliegen der Heizkostenverordnung und müssen überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet werden, ein reiner Flächen- oder Personenschlüssel ist dort nicht zulässig. Welche Kosten umlagefähig sind und welcher Schlüssel gilt, richtet sich nach Mietvertrag bzw. (bei WEG) nach Miteigentumsanteilen und Beschlüssen.
Die vier gängigen Umlageschlüssel
Der Verteilerschlüssel entscheidet, wer wie viel zahlt. Vier Schlüssel sind in der Praxis üblich, jeder passt zu anderen Kostenarten.
Wohnfläche
Der Anteil entspricht der Wohnfläche der Einheit geteilt durch die Gesamtwohnfläche. Einfach, stabil und der gesetzliche Standard für die meisten Betriebskosten, wenn nichts anderes vereinbart ist, etwa Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Allgemeinstrom oder Gartenpflege.
Verbrauch
Jede Einheit zahlt, was sie tatsächlich verbraucht, gemessen über Zähler. Für Heizung und Warmwasser nach der Heizkostenverordnung verpflichtend: Der größere Teil wird verbrauchsabhängig, der Rest nach Fläche verteilt.
Personenzahl
Die Kosten werden nach der Zahl der Bewohner je Einheit verteilt. Passt zu Kosten, die mit der Personenzahl skalieren, klassisch die Müllabfuhr. Schwäche: Personenzahlen ändern sich unterjährig und müssen gepflegt werden.
Wohneinheiten
Gesamtkosten geteilt durch die Anzahl der Einheiten, gleicher Anteil pro Einheit. Wird gelegentlich für Kosten genutzt, die unabhängig von der Größe gleich anfallen, ist aber der seltenste der vier Schlüssel.
Miete (BetrKV) vs. WEG (Miteigentumsanteile)
Im Mietverhältnis legt der Vermieter Betriebskosten nach Mietvertrag um, Wohnfläche ist dabei der gesetzliche Standardschlüssel. In der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden Kosten unter den Eigentümern verteilt, im Standard nach Miteigentumsanteilen (MEA), solange die Eigentümer nichts anderes beschlossen haben.
Wer seine Eigentumswohnung vermietet, sitzt in beiden Welten: Er erhält eine Hausgeldabrechnung nach MEA und muss zugleich eine Betriebskostenabrechnung für den Mieter nach Mietvertrag erstellen. Die Schlüssel in beiden Dokumenten sind nicht zwingend gleich, eine häufige Fehlerquelle.
Von der Berechnung zur fertigen Abrechnung
Der Rechner zeigt das Prinzip. In der Praxis kommen viele Kostenarten, wechselnde Schlüssel und die Heizkostenverordnung zusammen, genau das lässt sich automatisieren.
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