Tariflohn Gebäudereinigung 2026: Alle Lohngruppen, Zuschläge, Arbeitgeberkosten
Warum jeder Reinigungsfirma-Inhaber diese Tabelle kennen muss
Der Tariflohn Gebäudereinigung ist allgemeinverbindlich. Das heißt: Er gilt für alle Reinigungsfirmen in Deutschland, egal ob Sie im Arbeitgeberverband sind oder nicht. Wer darunter zahlt, riskiert Nachzahlungen, Bußgelder und Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
Gleichzeitig ist der Tariflohn die Basis Ihrer gesamten Kalkulation. Jeder Cent Lohnerhöhung wirkt sich über Lohnnebenkosten und Ausfallzeiten überproportional auf Ihren Stundenverrechnungssatz aus. Wer die aktuellen Tariflöhne nicht kennt, kalkuliert im Blindflug.
Tariflohntabelle 2026, Alle Lohngruppen
Gültig ab 01.01.2026 (Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung, allgemeinverbindlich):
Mindestlohn vs Tariflohn
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €/h (ab 01.01.2027: 14,60 €). Der Tariflohn LG 1 (15,00 €) liegt darüber. Für die Gebäudereinigung ist der Tariflohn die relevante Untergrenze, nicht der gesetzliche Mindestlohn.
Achtung bei der Eingruppierung: Wenn Ihre Reinigungskraft Glasreinigung macht, müssen Sie LG 6 zahlen, auch wenn im Vertrag LG 1 steht. Die Eingruppierung richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach dem Arbeitsvertrag. Bei Kontrollen durch den Zoll wird genau das geprüft.
Zuschläge auf den Tariflohn
Neben dem Grundlohn gibt es tariflich geregelte Zuschläge:
Praxisbeispiel: Nacht- und Sonntagsreinigung
Ein Krankenhaus wird Sonntagnacht gereinigt, LG 2:
Das ist fast der doppelte Grundlohn. Berücksichtigen Sie diese Zuschläge vor der Angebotserstellung, nicht erst, wenn die Lohnabrechnung kommt.
Damit ein Zuschlag überhaupt abgerechnet werden kann, muss belegt sein, wann gearbeitet wurde. Die dafür nötige Aufzeichnung schuldet die Gebäudereinigung ohnehin: Beginn, Ende und Dauer je Arbeitstag, binnen sieben Kalendertagen. Was das im Einzelnen verlangt und was ausdrücklich nicht, steht unter Arbeitszeitnachweis Gebäudereinigung nach § 17 MiLoG, dort auch eine Stundenzettel-Vorlage zum Kopieren.
Von Tariflohn zu Arbeitgeberkosten
Der Tariflohn ist das, was auf dem Lohnzettel steht. Ihre tatsächlichen Kosten pro Stunde sind deutlich höher:
Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil)
Die Summe der reinen Arbeitgeberabgaben liegt damit bei rund 25 %, nicht bei den oft genannten 40 %. Der Unterschied: Die 40 %-Faustregel enthält bereits die Ausfallzeiten (Urlaub, Krankheit, Feiertage). Wer beides addiert, rechnet doppelt. Hier sind die Blöcke bewusst getrennt.
Die vollständige Kostenrechnung
Faustregel: Der Stundenverrechnungssatz liegt bei etwa dem 1,8-fachen des Tariflohns.
Der Ausfallfaktor 1,27 ergibt sich aus 261 Werktagen abzüglich 30 Tagen Tarifurlaub, rund 9 Werktagsfeiertagen und geschätzt 17 Krankheitstagen: 261 ÷ 205 produktive Tage.
Die vollständige Herleitung mit allen Zwischenschritten finden Sie im Stundenverrechnungssatz-Artikel.
Auswirkung von Tariferhöhungen
Jede Tariferhöhung wirkt sich überproportional aus, weil Lohnnebenkosten prozentual mitwachsen:
+1 € Tariflohn = +1,86 € Stundenverrechnungssatz = +311 € Monatskosten pro Vollzeitkraft.
Bei 20 Mitarbeitern: 6.220 € mehr Personalkosten pro Monat. Das muss über Preiserhöhungen an Kunden weitergegeben werden. Haben Ihre Verträge eine Preisgleitklausel? Wenn nicht: jetzt ergänzen.
Urlaubsanspruch nach Tarifvertrag
Der Rahmentarifvertrag regelt auch den Urlaubsanspruch:
Das sind mehr als die gesetzlichen 20 Tage (bei 5-Tage-Woche). Der tarifliche Urlaub ist verbindlich und muss in die Kalkulation eingerechnet werden, als Teil der Ausfallkosten.
Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen
Weihnachtsgeld wird oft vergessen, aber es ist Pflicht nach Tarifvertrag. Rechnen Sie es anteilig in Ihre Monatskalkulation ein.
Tarifhistorie: Entwicklung der letzten Jahre
Trend: Die Tariflöhne steigen schneller als die allgemeine Inflation. Planen Sie in Ihrer Fünfjahres-Kalkulation mit jährlichen Steigerungen von 3-5%.
Was bedeutet das für Ihre Kalkulation?
Dieser Artikel wird bei jeder Tarifänderung aktualisiert. Letzte Aktualisierung: August 2026.
Zum 1. Januar 2027 ändern sich die Zahlen
Der Lohntarifvertrag Gebäudereinigung ist erstmals zum 31.12.2026 kündbar, die Rechtsverordnung läuft zum selben Datum aus. Tariflöhne und Stundenverrechnungssätze ändern sich damit. Wir schicken Ihnen die aktualisierte Fassung, sobald die neuen Werte feststehen.
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