Pflichten und Vorlage
Arbeitszeitnachweis Gebäudereinigung: was Sie wirklich aufzeichnen müssen
Die Gebäudereinigung steht in der Branchenliste des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und unterliegt damit der Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG. Verlangt sind drei Angaben, nicht dreizehn. Unten steht, welche das sind, und darunter eine Stundenzettel-Vorlage zum Kopieren.
Was
Beginn, Ende, Dauer
Dauer netto, also abzüglich Pausen
Bis wann
7 Kalendertage
gerechnet ab dem Tag der Arbeitsleistung
Wie lange
2 Jahre
auf Verlangen am Beschäftigungsort, auf Deutsch
Nicht verlangt sind: die Lage der einzelnen Pausen, eine Unterschrift der beschäftigten Person und eine bestimmte Form. Papier ist genauso zulässig wie Excel oder ein Zeiterfassungssystem, handschriftlich wie maschinell. Wer das Gegenteil liest, liest meist bei einem Anbieter von Zeiterfassungssoftware.
Stundenzettel-Vorlage zum Kopieren
Monat wählen, kopieren, in Excel, LibreOffice oder Google Sheets einfügen. Der Block ist mit Tabulatoren getrennt und landet dort als fertige Tabelle, mit Datum und Wochentag vorbefüllt. Kein Login, keine E-Mail-Adresse, kein Download.
Arbeitszeitnachweis nach § 17 MiLoG Betrieb: Beschäftigte/r: Monat: August 2026 Datum Tag Beginn Ende Pause (Min.) Dauer netto (h) Objekt Bemerkung 01.08.2026 Sa 02.08.2026 So 03.08.2026 Mo 04.08.2026 Di 05.08.2026 Mi 06.08.2026 Do 07.08.2026 Fr 08.08.2026 Sa 09.08.2026 So 10.08.2026 Mo 11.08.2026 Di 12.08.2026 Mi 13.08.2026 Do 14.08.2026 Fr 15.08.2026 Sa 16.08.2026 So 17.08.2026 Mo 18.08.2026 Di 19.08.2026 Mi 20.08.2026 Do 21.08.2026 Fr 22.08.2026 Sa 23.08.2026 So 24.08.2026 Mo 25.08.2026 Di 26.08.2026 Mi 27.08.2026 Do 28.08.2026 Fr 29.08.2026 Sa 30.08.2026 So 31.08.2026 Mo Summe Monat (h) Pflichtangaben nach § 17 Abs. 1 MiLoG sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Objekt und Bemerkung sind freiwillig und dienen der eigenen Zuordnung. Aufzeichnung spätestens am siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag, Aufbewahrung mindestens zwei Jahre.
Was sich zum 01.01.2026 geändert hat
Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22.12.2025 hat drei Punkte verschoben, die viele Ratgeberseiten weiterhin im alten Stand führen.
| Punkt | bis 2025 | seit 01.01.2026 |
|---|---|---|
| Bußgeld Aufzeichnungsverstoß (§ 21 Abs. 3 MiLoG) | 30.000 € | 50.000 € |
| Branchenliste § 2a SchwarzArbG | mit Forstwirtschaft | Forstwirtschaft gestrichen, Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste aufgenommen. Gebäudereinigung bleibt Nummer 6. |
| Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit | Unterlagen vor Ort | zusätzlich Zugriff auf elektronische Daten und Cloud-Speicher |
Stand: August 2026. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die Gebäudereinigung zusätzlich parallel nach § 19 AEntG, weil in der Branche ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn besteht.
Zwei Ausnahmen, auf die Sie sich nicht verlassen sollten
Die Erleichterung für mobile Tätigkeiten
Die MiLoAufzV erlaubt eine verkürzte Aufzeichnung, wenn die Tätigkeit ausschließlich mobil ist und weder Beginn noch Ende vorgegeben werden. Als Regelbeispiel nennt die Verordnung ausdrücklich die Straßenreinigung. Objektgebundene Gebäudereinigung mit festen Einsatzzeiten fällt nicht darunter, auch wenn die Kräfte zwischen Objekten unterwegs sind.
Die Verdienstgrenze
Nach der MiLoDokV entfällt die Aufzeichnungspflicht ab einem verstetigten Monatsentgelt von 4.461 €, oder ab 2.974 €, wenn das Entgelt für die letzten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde. Eine Vollzeitkraft in Lohngruppe 1 liegt 2026 bei gut 2.500 € brutto im Monat (15,00 € bei 39 Wochenstunden). In der Zielgruppe greift die Ausnahme deshalb praktisch nie.
Drei Pflichten aus derselben Liste, die selten genannt werden
Wer unter § 2a SchwarzArbG fällt, trägt neben der Aufzeichnungspflicht noch drei weitere. Sie werden bei Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit regelmäßig mitgeprüft.
| Pflicht | Bußgeldrahmen |
|---|---|
| Ausweismitführungspflicht: Beschäftigte führen bei der Arbeit ein Ausweisdokument mit | bis 5.000 € |
| Schriftliche Hinweispflicht: der Betrieb weist vor Tätigkeitsbeginn schriftlich auf die Mitführungspflicht hin und bewahrt den Hinweis auf | bis 5.000 € |
| Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV: Anmeldung zur Sozialversicherung spätestens bei Beschäftigungsbeginn | bis 25.000 € |
Papier oder System, ehrlich gerechnet
Rechtlich spricht nichts gegen den Papierzettel. Was gegen ihn spricht, ist der Aufwand danach. Ein Betrieb mit zwölf Kräften und 25 Objekten sammelt im Monat rund 250 Tageseinträge ein, die jemand entziffern, addieren und in die Lohnabrechnung übertragen muss. Dazu kommt die Sieben-Tage-Frist: ein Zettel, der erst am Monatsende ankommt, ist als Nachweis bereits verspätet, selbst wenn die Zahlen stimmen.
Die ehrliche Reihenfolge ist deshalb: erst die Pflicht sauber erfüllen, dann prüfen, was die Verarbeitung kostet. Wie sich Stunden in Personalbedarf übersetzen, rechnet der Personalbedarfsrechner. Welche Wege es von der erfassten Stunde zur Lohnabrechnung gibt und was die gängigen Apps kosten, steht unter Zeiterfassung Gebäudereinigung. Die tariflichen Grundlagen, auf denen die Verdienstgrenze oben beruht, stehen im Tariflohn Gebäudereinigung 2026.
Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt den Gesetzesstand vom August 2026 wieder und nennt zu jeder Aussage die Norm. Sie ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall. Der Referentenentwurf des BMAS vom 18.06.2026 zur elektronischen Arbeitszeiterfassung ist nicht in Kraft. Kommt er, wird diese Seite nachgeführt.