Pflichten und Vorlage

Arbeitszeitnachweis Gebäudereinigung: was Sie wirklich aufzeichnen müssen

Die Gebäudereinigung steht in der Branchenliste des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und unterliegt damit der Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG. Verlangt sind drei Angaben, nicht dreizehn. Unten steht, welche das sind, und darunter eine Stundenzettel-Vorlage zum Kopieren.

Was

Beginn, Ende, Dauer

Dauer netto, also abzüglich Pausen

Bis wann

7 Kalendertage

gerechnet ab dem Tag der Arbeitsleistung

Wie lange

2 Jahre

auf Verlangen am Beschäftigungsort, auf Deutsch

Nicht verlangt sind: die Lage der einzelnen Pausen, eine Unterschrift der beschäftigten Person und eine bestimmte Form. Papier ist genauso zulässig wie Excel oder ein Zeiterfassungssystem, handschriftlich wie maschinell. Wer das Gegenteil liest, liest meist bei einem Anbieter von Zeiterfassungssoftware.

Stundenzettel-Vorlage zum Kopieren

Monat wählen, kopieren, in Excel, LibreOffice oder Google Sheets einfügen. Der Block ist mit Tabulatoren getrennt und landet dort als fertige Tabelle, mit Datum und Wochentag vorbefüllt. Kein Login, keine E-Mail-Adresse, kein Download.

Arbeitszeitnachweis nach § 17 MiLoG
Betrieb:	
Beschäftigte/r:	
Monat:	August 2026

Datum	Tag	Beginn	Ende	Pause (Min.)	Dauer netto (h)	Objekt	Bemerkung
01.08.2026	Sa						
02.08.2026	So						
03.08.2026	Mo						
04.08.2026	Di						
05.08.2026	Mi						
06.08.2026	Do						
07.08.2026	Fr						
08.08.2026	Sa						
09.08.2026	So						
10.08.2026	Mo						
11.08.2026	Di						
12.08.2026	Mi						
13.08.2026	Do						
14.08.2026	Fr						
15.08.2026	Sa						
16.08.2026	So						
17.08.2026	Mo						
18.08.2026	Di						
19.08.2026	Mi						
20.08.2026	Do						
21.08.2026	Fr						
22.08.2026	Sa						
23.08.2026	So						
24.08.2026	Mo						
25.08.2026	Di						
26.08.2026	Mi						
27.08.2026	Do						
28.08.2026	Fr						
29.08.2026	Sa						
30.08.2026	So						
31.08.2026	Mo						

Summe Monat (h)							

Pflichtangaben nach § 17 Abs. 1 MiLoG sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Objekt und Bemerkung sind freiwillig und dienen der eigenen Zuordnung.
Aufzeichnung spätestens am siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag, Aufbewahrung mindestens zwei Jahre.

Was sich zum 01.01.2026 geändert hat

Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 22.12.2025 hat drei Punkte verschoben, die viele Ratgeberseiten weiterhin im alten Stand führen.

Punktbis 2025seit 01.01.2026
Bußgeld Aufzeichnungsverstoß (§ 21 Abs. 3 MiLoG)30.000 €50.000 €
Branchenliste § 2a SchwarzArbGmit ForstwirtschaftForstwirtschaft gestrichen, Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste aufgenommen. Gebäudereinigung bleibt Nummer 6.
Befugnisse der Finanzkontrolle SchwarzarbeitUnterlagen vor Ortzusätzlich Zugriff auf elektronische Daten und Cloud-Speicher

Stand: August 2026. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die Gebäudereinigung zusätzlich parallel nach § 19 AEntG, weil in der Branche ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn besteht.

Zwei Ausnahmen, auf die Sie sich nicht verlassen sollten

Die Erleichterung für mobile Tätigkeiten

Die MiLoAufzV erlaubt eine verkürzte Aufzeichnung, wenn die Tätigkeit ausschließlich mobil ist und weder Beginn noch Ende vorgegeben werden. Als Regelbeispiel nennt die Verordnung ausdrücklich die Straßenreinigung. Objektgebundene Gebäudereinigung mit festen Einsatzzeiten fällt nicht darunter, auch wenn die Kräfte zwischen Objekten unterwegs sind.

Die Verdienstgrenze

Nach der MiLoDokV entfällt die Aufzeichnungspflicht ab einem verstetigten Monatsentgelt von 4.461 €, oder ab 2.974 €, wenn das Entgelt für die letzten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde. Eine Vollzeitkraft in Lohngruppe 1 liegt 2026 bei gut 2.500 € brutto im Monat (15,00 € bei 39 Wochenstunden). In der Zielgruppe greift die Ausnahme deshalb praktisch nie.

Drei Pflichten aus derselben Liste, die selten genannt werden

Wer unter § 2a SchwarzArbG fällt, trägt neben der Aufzeichnungspflicht noch drei weitere. Sie werden bei Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit regelmäßig mitgeprüft.

PflichtBußgeldrahmen
Ausweismitführungspflicht: Beschäftigte führen bei der Arbeit ein Ausweisdokument mitbis 5.000 €
Schriftliche Hinweispflicht: der Betrieb weist vor Tätigkeitsbeginn schriftlich auf die Mitführungspflicht hin und bewahrt den Hinweis aufbis 5.000 €
Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV: Anmeldung zur Sozialversicherung spätestens bei Beschäftigungsbeginnbis 25.000 €

Papier oder System, ehrlich gerechnet

Rechtlich spricht nichts gegen den Papierzettel. Was gegen ihn spricht, ist der Aufwand danach. Ein Betrieb mit zwölf Kräften und 25 Objekten sammelt im Monat rund 250 Tageseinträge ein, die jemand entziffern, addieren und in die Lohnabrechnung übertragen muss. Dazu kommt die Sieben-Tage-Frist: ein Zettel, der erst am Monatsende ankommt, ist als Nachweis bereits verspätet, selbst wenn die Zahlen stimmen.

Die ehrliche Reihenfolge ist deshalb: erst die Pflicht sauber erfüllen, dann prüfen, was die Verarbeitung kostet. Wie sich Stunden in Personalbedarf übersetzen, rechnet der Personalbedarfsrechner. Welche Wege es von der erfassten Stunde zur Lohnabrechnung gibt und was die gängigen Apps kosten, steht unter Zeiterfassung Gebäudereinigung. Die tariflichen Grundlagen, auf denen die Verdienstgrenze oben beruht, stehen im Tariflohn Gebäudereinigung 2026.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt den Gesetzesstand vom August 2026 wieder und nennt zu jeder Aussage die Norm. Sie ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall. Der Referentenentwurf des BMAS vom 18.06.2026 zur elektronischen Arbeitszeiterfassung ist nicht in Kraft. Kommt er, wird diese Seite nachgeführt.

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